160 Stunden Qualifizierung
für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW
Worum geht es?
Es geht um eine 160-Stunden-Qualifizierung für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Die Qualifizierung erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Personalverordnung NRW und richtet sich nach dem Orientierungsrahmen für die Qualifizierungsmaßnahme im Rahmen der Personalverordnung, den Handlungsfeldern im Arbeitsfeld Kita sowie den gesetzlichen Grundlagen des SGB VIII §§ 45 ff., dem Kinderbildungsgesetz KiBiz und den Bildungsgrundsätzen NRW.
Die Maßnahme ist tätigkeitsbegleitend, findet in Präsenz statt und umfasst 20 Wochen. Sie vermittelt fundiertes Überblickswissen zu zentralen Themen der frühen Bildung und unterstützt den Aufbau professioneller Handlungskompetenzen für den pädagogischen Alltag in Kitas. Dabei werden fachliche Inhalte eng mit Praxistransfer, Reflexion und anwendungsorientiertem Lernen verbunden.
Inhaltlich besteht die Qualifizierung aus vier Modulen:
Modul 1: Berufliches Selbstverständnis, Beziehungen gestalten und pädagogisch handeln
Hier geht es um die eigene Rolle, Verantwortung und Haltung im pädagogischen Alltag. Behandelt werden unter anderem Bindung, Eingewöhnung, Interaktionsqualität, Partizipation, Kinderrechte, Kinderschutz, Alltagssituationen, Routinen, Konflikte und Freispiel als Bildungsgelegenheiten.
Modul 2: Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag professionell gestalten
Dieses Modul behandelt den gesetzlichen und fachlichen Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen auf Grundlage von SGB VIII, KiBiz und den Bildungsgrundsätzen NRW. Schwerpunkte sind Bildungsprozesse im Alltag, Beobachtung und Dokumentation, pädagogische Angebotsplanung, Lernumgebungen sowie alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung.
Modul 3: Lebenswelten und Diversitäten wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
Im Fokus stehen Entwicklungspsychologie, kindliche Entwicklungsaufgaben, unterschiedliche Lebenslagen von Kindern und Familien, Diversität und Inklusion. Außerdem werden Entwicklungsbesonderheiten, Sozialisation, sozialräumliche Einflüsse, vorurteilsbewusste Pädagogik sowie rechtliche Grundlagen wie die UN-Behindertenrechtskonvention und das SGB VIII behandelt.
Modul 4: Erziehungs- und Bildungspartnerschaften, Übergänge und Teamarbeit
Dieses Modul konzentriert sich auf die Zusammenarbeit mit Eltern und Bezugspersonen, Bildungs- und Erziehungspartnerschaften, Übergänge, Gesprächsführung, wertschätzende Kommunikation, Konfliktbearbeitung, Rechte und Pflichten von Eltern, Teamarbeit, Arbeitsorganisation und Außendarstellung. Außerdem werden das Praxisprojekt präsentiert und die Lernentwicklung im Abschlusskolloquium reflektiert.
Ein zentrales Qualitätsmerkmal ist die enge Verbindung von Theorie und Praxis: Zwischen den Kurstagen bearbeiten die Teilnehmenden Praxisaufgaben, führen ein Portfolio beziehungsweise Lerntagebuch und entwickeln ein eigenes Praxisprojekt. So wird der Transfer in den beruflichen Alltag vorbereitet, begleitet und reflektiert.



Was sind die Ziele?
Ziel des Projekts ist es, Teilnehmende gezielt für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen in NRW zu qualifizieren. Sie sollen ein fundiertes Überblickswissen zu zentralen Themen der frühen Bildung erwerben und professionelle Handlungskompetenzen für den pädagogischen Alltag aufbauen.
Ein weiteres Ziel ist der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierung. Dafür müssen unter anderem mindestens 80 % Anwesenheit vorliegen, Praxisaufgaben und Portfolio vollständig bearbeitet werden, ein Praxisprojekt durchgeführt und präsentiert werden sowie ein schriftlicher Reflexionsbericht vorliegen. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der 160-Stunden-Qualifizierung nach dem Orientierungsrahmen des Landes Nordrhein-Westfalen für Personal in Kindertageseinrichtungen.
Wer ist die Zielgruppe?
Die Qualifizierung richtet sich an Personen, die für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen qualifiziert werden sollen. Voraussetzung ist ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf Niveau B1/B2, damit die Teilnehmenden aktiv am Unterricht, an Reflexionsphasen und an schriftlichen Transferaufgaben teilnehmen können. Für den Praxistransfer wird eine Tätigkeit oder eine verbindliche Einsatzperspektive in einer Kindertageseinrichtung empfohlen.
Die Qualifizierung kann tätigkeitsbegleitend absolviert werden. Sie beginnt spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit und soll spätestens 24 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein, gemäß § 3 Abs. 4 PersVO.
Zu den angesprochenen Zielgruppen und möglichen Einsatzbereichen gehören insbesondere:
- Personen mit erster Staatsprüfung beziehungsweise Masterabschluss für das Lehramt an Grundschulen, die als sozialpädagogische Fachkräfte eingesetzt werden können
- weitere Fachkräfte auf Basis einer Ausnahmeregelung
- Personen mit besonderer Vorbildung, zum Beispiel Erzieherinnen ohne Anerkennungsjahr, Logopäd*innen, Motopäd*innen, Ergotherapeut*innen, Religionspädagog*innen oder Psycholog*innen
- Ergänzungskräfte auf Basis einer Ausnahmeregelung.
Nach erfolgreichem Abschluss können Absolventinnen — je nach vorausgehender Qualifikation — gemäß Personalverordnung NRW eingesetzt werden, unter anderem als weitere Fachkräfte auf Fachkraftstunden nach § 9 Abs. 1 PersVO NRW, als Ergänzungskräfte nach § 9 Abs. 2 PersVO NRW, als Fachkräfte mit besonderer Vorbildung nach § 11 Abs. 1–2 PersVO NRW sowie als Lehramtsabsolvent*innen mit sozialpädagogischem Einsatzbereich nach § 4 Abs. 2 PersVO NRW.


Wo wird das Projekt durchgeführt?
Das Projekt wird in Präsenz durchgeführt und ist auf den Einsatz in Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen ausgerichtet. Der Lernort der Qualifizierung ist damit der Präsenzunterricht, ergänzt durch den Praxistransfer in den Kita-Alltag.
Der praktische Bezug entsteht insbesondere durch die Tätigkeit oder Einsatzperspektive der Teilnehmenden in einer Kindertageseinrichtung. Dort können Praxisaufgaben bearbeitet, Erfahrungen reflektiert, ein Portfolio beziehungsweise Lerntagebuch geführt und ein eigenes Praxisprojekt entwickelt werden.
Wie kann man teilnehmen?
Interessierte Personen können teilnehmen, wenn sie die grundlegenden Voraussetzungen für die Qualifizierung erfüllen. Dazu gehören ein Mindestalter von 18 Jahren sowie ausreichende deutsche Sprachkenntnisse, mindestens auf dem Niveau B1/B2. Diese Sprachkenntnisse sind erforderlich, um aktiv am Unterricht, an Reflexionsphasen sowie an schriftlichen Transferaufgaben teilnehmen zu können.
Für den Praxistransfer wird empfohlen, dass die Teilnehmenden bereits in einer Kindertageseinrichtung tätig sind oder eine verbindliche Einsatzperspektive in einer Kita haben. Die Qualifizierung kann tätigkeitsbegleitend absolviert werden. Sie beginnt spätestens sechs Monate nach Aufnahme der Tätigkeit und soll spätestens 24 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein.
Die Teilnahme ist besonders für Personen relevant, die gemäß Personalverordnung NRW für den Einsatz in Kindertageseinrichtungen qualifiziert werden sollen, zum Beispiel Lehramtsabsolvent*innen, weitere Fachkräfte auf Basis einer Ausnahmeregelung, Personen mit besonderer Vorbildung sowie Ergänzungskräfte.


Kontakte
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Standort: Westring 303, 44629 Herne
- Pendije Handrick
- Fon 02323 16-9141
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