Geförderte Beschäftigung
Worum geht es?
Das Teilhabechancengesetz ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und hat das Ziel, Langzeitarbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihnen somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gefördert werden sozialversicherte Arbeitsplätze in Vollzeit oder Teilzeit. Die Beschäftigten werden -je nach individuellen Voraussetzungen- durch ein begleitendes Coaching und durch Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten unterstützt.



Wer ist beteiligt und wo wird das Projekt durchgeführt?
Die Förderung erfolgt über das Jobcenter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten nach § 16i und § 16e SGB II und wird durch Coaching- und Qualifizierungsangebote ergänzt.
Herne Impulse führt die geförderte Beschäftigung in ihren Praxisbereichen an der Südstraße 19/21 und am Westring 303 in Herne durch und begleitet Teilnehmende eng im Arbeitsalltag – mit dem Anspruch, verlässliche Strukturen, wertschätzende Anleitung und berufliche Entwicklung zu verbinden.
Wir bieten Beschäftigung vorwiegend in folgenden Berufsfeldern an:
- Hoch- und Ausbau (z. B. handwerkliche Tätigkeiten, Instandhaltung, Ausbauarbeiten)
- Garten- und Landschaftsbau (z. B. Pflege von Grünanlagen und Außenanlagen)
- Gastronomie (z. B. Service- und Küchentätigkeiten, hauswirtschaftliche Tätigkeiten)
Wir ermöglichen Ihnen mit einer befristeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung die Chance, wieder in einen Arbeitsrhythmus zu kommen, Kompetenzen aufzubauen und eine stabile berufliche Perspektive zu entwickeln.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Personen, die Leistungen vom Jobcenter (Bürgergeld) erhalten und die jeweiligen Fördervoraussetzungen aufweisen. Das Jobcenter prüft die individuellen Voraussetzungen und entscheidet über die Förderfähigkeit; der Arbeitgeber beantragt die Förderung vor Abschluss des Arbeitsvertrages.


Wie kann man teilnehmen?
Wenn Sie gerne wieder arbeiten möchten, dann lohnt sich der nächste Schritt:
Fragen Sie Ihre Ansprechpartnerin / Ihren Ansprechpartner im Jobcenter Herne nach einer Förderung über das Teilhabechancengesetz (§ 16i / § 16e SGB II) und ob eine Teilnahme bei uns für Sie in Frage kommt. Das Jobcenter berät zu den Voraussetzungen und dem passenden Einstieg.
Wenn das Jobcenter grundsätzlich zustimmt, kommen Sie zu uns und lernen uns kennen. Im Gespräch klären wir gemeinsam mit Ihnen, welches Berufsfeld am besten zu Ihnen passt.

Kontakte
Zentrale Ansprechpersonen
- Elke Laufer-Breitenstein
- Fon 02323 16-9152
- elke.laufer-breitenstein@gbh.herne.de
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