Geförderte Beschäftigung

Worum geht es?

Das Teilhabechancengesetz ist am 1.1.2019 in Kraft getreten und hat das Ziel, Langzeitarbeitslose bei der Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen und ihnen somit bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Gefördert werden sozialversicherte Arbeitsplätze in Vollzeit oder Teilzeit. Die Beschäftigten werden -je nach individuellen Voraussetzungen- durch ein begleitendes Coaching und durch Förderung von Weiterbildungs- und Qualifizierungskosten unterstützt.





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